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Sicherheit hat oberste Priorität bei beweglichen Fenstern als Raumteiler

Sicherheit hat oberste Priorität bei beweglichen Fenstern als Raumteiler

Auftraggeber, Planer, zuständige Behörden und Qualitätssicherer: Schützen Sie die Nutzer eines Gebäudes!

(Dreh-)Fenster, die an einer Trennwand zu einem Boden angebracht sind, müssen gemäß dem Beschluss über Bauwerke und Lebensraum (Bbl) über eine unbewegliche Trennwand verfügen. Dies ist vorgeschrieben, wenn der angrenzende Boden, das Gelände oder das Wasser mehr als einen Meter tiefer liegt, um einen Sturz aus dem Fenster zu verhindern. Im Bereich eines Fensters muss diese Trennwand eine Höhe von mindestens 0,85 Metern aufweisen, gemessen vom Boden aus und unter Berücksichtigung einer eventuellen Aufstiegsmöglichkeit. Diese Anforderung kann durch den Einbau einer Zwischenleiste in der richtigen Höhe oder durch die Verwendung eines ‘französischen Balkons’ erfüllt werden.

Anstelle einer feststehenden Trennwand wird als sogenannte ‘gleichwertige’ Lösung die Drehfunktion des Fensters blockiert oder ein Fenster gewählt, das ausschließlich über eine Kippfunktion verfügt. Diese Alternativen bieten jedoch keine garantierte Sicherheit über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes hinweg und können daher lebensgefährliche Situationen hervorrufen. Eine hochwertige Fassade muss während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes sicher sein, so die Fassadenbranche. In einem Positionspapier rufen die gemeinsamen Verbände der Fassadenbranche dazu auf, der Sicherheit bei der Planung einer Fassade oberste Priorität einzuräumen und daher in solchen Situationen stets eine optimale Absturzsicherung zu wählen: eine nicht bewegliche Abtrennung.

Sicherheit hat oberste Priorität, wenn ein zu öffnendes Fenster als Raumteiler dient 1

Lebensgefährlich

In der Praxis werden Dreh-Kipp-Fenster als Raumtrennwand in Entwürfen eingesetzt, wobei gefordert wird, die Drehstellung des Fensters zu arretieren, sodass nur die Kippfunktion funktioniert. Hinter diesen Fenstern befindet sich keine feste Absturzsicherung, wie beispielsweise ein französischer Balkon. Diese Verriegelungen wurden nicht auf Manipulationssicherheit und Haltbarkeit geprüft und können oft vom Nutzer außer Kraft gesetzt werden. Das kann zu lebensgefährlichen Situationen führen, insbesondere wenn man bedenkt, dass diese Lösungen auch in Wohnhochhäusern zum Einsatz kommen.

Gesetzgebung

Das Bbl, Artikel 4.20 Absatz 1, schreibt für einen Boden, der mehr als einen Meter höher liegt als ein angrenzender Boden, Gelände oder Gewässer, eine unbewegliche Trennwand vor. Es geht hier also um ‘gleichwertige’ Lösungen für eine unbewegliche Trennwand. Ob etwas dem Wortlaut nach gleichwertig ist, darüber lässt sich streiten. Hier steht jedoch die Sicherheit auf dem Spiel, und eine hochwertige Fassade muss sicher sein. Die VMRG hat diesbezüglich Gespräche mit den Branchenverbänden für Kunststoff- und Holzfenster und -türen (VKG und NBVT) sowie dem Branchenverband für Beschläge (VHS) aufgenommen.

Manipulierbar

Die gemeinsame Schlussfolgerung der Branchenverbände ist ganz eindeutig: Das Blockieren der Drehfunktion eines Dreh-Kipp-Fensters als Durchsturzsicherung ist nicht sicher. Blockiervorrichtungen lassen sich eigentlich immer manipulieren. Zudem muss der Fensterflügel bei Wartungsarbeiten rundum zugänglich sein. Das bedeutet, dass die Drehsperre entfernt werden muss. Es kann nicht gewährleistet werden, dass diese wieder (ordnungsgemäß) angebracht wird. Die Sicherheit der Fassade wird durch klare Richtlinien für Fassadenelemente gewährleistet. 

Die Produkte werden hierfür umfassend getestet und im Rahmen von Qualitätskontrollen geprüft. Das Testen und Prüfen einer Drehsicherung ist nicht möglich, da es für diese Art der Sicherung keine Richtlinien oder Vorschriften gibt. Für französische Balkone gelten Anforderungen an die Absturzsicherheit. Diese müssen einer bestimmten Kraft standhalten können, wenn jemand dagegen stößt. 

Eigentlich geht diese Verriegelungsvorrichtung davon aus, dass der Flügel mit den Beschlägen auch die Kraft hat, einen Sturz abzufangen. Dies wurde jedoch nie getestet, da es hierfür keinen Test gibt. Auch Fenster, die ausschließlich eine Fallfunktion haben, können ohne eine feststehende Trennwand nicht sicher als Bodentrennwand eingesetzt werden. Auch hier muss rundum Wartungsarbeiten durchgeführt werden können, und auch hierfür gibt es keine Prüfungen zur Durchsturzsicherheit. Daher kann bei beweglichen Fenstern die Sicherheit bei der Verwendung als Bodenabtrennung ohne eine nicht bewegliche Absturzsicherung nicht gewährleistet werden.

Benutzersicherheit

Die Fassadenbranche vertritt daher die Auffassung, dass eine Durchsturzsicherung – sei es in Form einer Sperrung der Drehfunktion bei einem Dreh-Kipp-Fenster oder durch den Einsatz eines Fensters, das ausschließlich über eine Kippfunktion verfügt und keine feststehende Durchsturzsicherung aufweist – nicht mehr verwendet werden sollte. Diese Lösungen bieten nämlich nicht die Sicherheit einer feststehenden Trennwand. In einem Positionspapier haben die gemeinsamen Verbände der Fassadenbranche diesen Standpunkt mit Argumenten dargelegt. Die Durchsturzsicherheit muss während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes gewährleistet sein. Dies ist bei beweglichen Fenstern ohne den Einbau einer feststehenden Trennwand, wie beispielsweise einem französischen Balkon, nicht möglich. 

Die Fassadenbranche fordert daher Bauherren, Planer, zuständige Behörden und Qualitätssicherer auf, die gesetzlichen Vorschriften wörtlich einzuhalten, wenn es um ein (Dreh-)Kippfenster als Raumtrennwand geht, und sich daher für eine nicht bewegliche Trennwand zu entscheiden, wie beispielsweise einen französischen Balkon mit Geländer oder Glasplatte oder durch den Einbau eines Fensters mit einer Querstrebe in der richtigen, absturzsicheren Höhe. Die Sicherheit der Gebäudenutzer muss stets an erster Stelle stehen.  

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