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Evakuierungstüren und Panikschlösser: Wie können die strengeren Anforderungen in der Praxis erfüllt werden?

Fluchttüren und Panikschlösser: Wie können die strengeren Anforderungen in der Praxis erfüllt werden?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten strengere Anforderungen für Fluchttüren und Panikschlösser. Alle Projekte - sowohl Neubau als auch Renovierung - müssen nachweislich mit zertifizierten und CE-gekennzeichneten Beschlägen arbeiten. Es reicht also nicht mehr aus, "es einfach nur richtig zu haben"; alles dreht sich um Nachweisbarkeit und Überprüfbarkeit.

Das bedeutet, dass nur Produkte verwendet werden dürfen, die den aktuellen Normen für Fluchttüren entsprechen. Auch die Montage, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation spielen eine entscheidende Rolle. Bei einer Prüfung muss sofort nachgewiesen werden können, dass alles korrekt ist.

Wichtigste technische Anforderungen an Fluchttüren

Die Auswahl und Gestaltung einer Fluchttür hängt von der Nutzung des Gebäudes und der Anzahl der Personen ab, die sie benutzen können müssen. Wichtige Anforderungen sind unter anderem:

  • Drehrichtung: eine Tür darf sich nicht gegen die Fluchtrichtung drehen, wenn mehr als 37 Personen auf diesen Ausgang angewiesen sind. Außerdem darf es sich bei einer Nottür nicht um eine Schiebetür handeln.
  • Betrieb: Die Türen sollten sich ohne Schlüssel oder komplizierte Bedienung öffnen lassen:
    • durch leichten Druck gegen die Tür, oder
    • mit einem Entriegelungsmechanismus, der für Notfälle oder Paniksituationen geeignet ist.
  • Freie Fahrt: mindestens 0,85 m breit und 2,10 m hoch für neue Gebäude.
  • Durchsatz: je nach Breite und Öffnungswinkel zwischen 90 und 135 Personen pro Meter freien Durchgangs.
  • Selbstschließend: Feuer- und Rauchschutztüren sollten sich selbst schließen.
  • Elektronische Schlösser: Bei einem Stromausfall sollte sich die Tür automatisch entriegeln.
  • NEN-EN 179 oder NEN-EN 1125: Die Steuerungsmechanismen müssen dem entsprechen.

Panikstange oder Notausgangsschranke: Wann entscheidet man sich für was?

Die Entscheidung für einen Panikverschluss oder einen Notausgangsverschluss hängt von der jeweiligen Situation ab:

  • Panikschloss: zwingend erforderlich in Gebäuden, in denen sich viele Personen aufhalten, die mit dem Fluchtweg nicht vertraut sind, wie z. B. Krankenhäuser, Schulen, Geschäfte und Sporthallen. Dieses Schloss ist durch eine horizontale Stange oder Druckplatte gekennzeichnet, die mit einer einfachen Bewegung betätigt werden kann.
  • Schließung des Notausgangs: in Gebäuden zulässig, in denen die Benutzer mit dem Fluchtweg vertraut sind, z. B. in Büros und Wohnhäusern. Hier reicht ein Türgriff oder eine Druckplatte aus.
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Risiken und Fallstricke in der Praxis

Falsche Art des Verschlusses

Ein häufiger Fehler ist die Verwendung eines Notausgangsverschlusses, wo eigentlich ein Panikverschluss vorgeschrieben ist, z. B. in einem Geschäft oder einer Sporthalle. Dies kann zu Missbilligung oder, im Falle eines Zwischenfalls, sogar zur Haftung bei einer Inspektion führen.

Fehlende Zertifizierung

Es kommt auch vor, dass Schließvorrichtungen ohne CE-Kennzeichnung verwendet werden oder dass Schlösser nicht für die Art der Tür oder die Verwendung geeignet sind. Außerdem wird oft vergessen, die Auswahl und Montage zu dokumentieren, was bei einer Kontrolle zu Problemen führen kann.

Blockierte oder nicht funktionierende Türen

Flucht- oder Brandschutztüren werden immer noch regelmäßig durch einen Keil, ein Möbelstück oder weil sie nicht automatisch schließen, blockiert. Praktisch im Alltag, aber katastrophal für die Sicherheit und vorschriftswidrig.

Lassen Sie Fluchttüren und Beschläge immer von einem Fachmann prüfen, der die aktuellen Anforderungen kennt. Wir von der BUVA beraten Sie gerne und helfen Ihnen, alles richtig zu dokumentieren, damit Sie bei einer Prüfung sofort nachweisen können, dass alles korrekt ist. Das vermeidet Fehler, Kosten und Sorgen.

Änderung= Leidsche Rijn Centrum, Utrecht

Ein gutes Beispiel ist der Wohnkomplex Change= in Utrecht mit mehr als 600 Wohnungen und gemeinsamen Fluchtwegen. Die BUVA war bereits in der Spezifikationsphase beteiligt, um die funktionalen Anforderungen an die Fluchtsicherheit in konkrete Lösungen umzusetzen.
Durch die frühzeitige Zusammenarbeit mit dem Architekten und dem Bauunternehmer konnten falsche Entscheidungen - wie die Verwendung von Notausgangsschlössern, wo Panikschlösser vorgeschrieben waren - vermieden werden. Das Ergebnis ist ein vollständiger Fluchtwegplan, der den neuesten Normen entspricht und für Bewohner und Verwalter praktisch funktioniert.

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Zukunft und Innovationen in der Fluchtwegtechnik

Intelligente Integrationen mit Notbeleuchtung und Kameraüberwachung machen eine Evakuierung ebenfalls schneller und sicherer. Für Panikschlösser bedeutet dies konkret, dass die Gesamtlösung immer der NEN-EN 1125 entsprechen muss. So ist zum Beispiel unser Antipanikriegel in Kombination mit dem BUVA AP4-Mehrfachverriegelungssystem voll zugelassen. Das bedeutet, dass wir eine komplette und zertifizierte Lösung anbieten, die auf die aktuellen Anforderungen zugeschnitten ist. Die BUVA zeichnet sich nicht durch ein einzelnes Produkt aus, sondern dadurch, dass unsere Beschläge als Ganzes aufeinander abgestimmt sind. Das garantiert Ihnen eine Fluchttür, die in jeder Situation das tut, was sie tun soll: Menschen sicher ins Freie bringen.

Sie möchten wissen, ob Ihre Fluchttüren den neuesten Anforderungen entsprechen? Lassen Sie unsere Experten einen schnellen Check durchführen und erhalten Sie eine individuelle Beratung.

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