Seit dem 1. Januar 2024 gelten strengere Anforderungen für Fluchttüren und Panikschlösser. Alle Projekte - sowohl Neubau als auch Renovierung - müssen nachweislich mit zertifizierten und CE-gekennzeichneten Beschlägen arbeiten. Es reicht also nicht mehr aus, "es einfach nur richtig zu haben"; alles dreht sich um Nachweisbarkeit und Überprüfbarkeit.
Das bedeutet, dass nur Produkte verwendet werden dürfen, die den aktuellen Normen für Fluchttüren entsprechen. Auch die Montage, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation spielen eine entscheidende Rolle. Bei einer Prüfung muss sofort nachgewiesen werden können, dass alles korrekt ist.
Die Auswahl und Gestaltung einer Fluchttür hängt von der Nutzung des Gebäudes und der Anzahl der Personen ab, die sie benutzen können müssen. Wichtige Anforderungen sind unter anderem:
Die Entscheidung für einen Panikverschluss oder einen Notausgangsverschluss hängt von der jeweiligen Situation ab:
Ein häufiger Fehler ist die Verwendung eines Notausgangsverschlusses, wo eigentlich ein Panikverschluss vorgeschrieben ist, z. B. in einem Geschäft oder einer Sporthalle. Dies kann zu Missbilligung oder, im Falle eines Zwischenfalls, sogar zur Haftung bei einer Inspektion führen.
Es kommt auch vor, dass Schließvorrichtungen ohne CE-Kennzeichnung verwendet werden oder dass Schlösser nicht für die Art der Tür oder die Verwendung geeignet sind. Außerdem wird oft vergessen, die Auswahl und Montage zu dokumentieren, was bei einer Kontrolle zu Problemen führen kann.
Flucht- oder Brandschutztüren werden immer noch regelmäßig durch einen Keil, ein Möbelstück oder weil sie nicht automatisch schließen, blockiert. Praktisch im Alltag, aber katastrophal für die Sicherheit und vorschriftswidrig.
Lassen Sie Fluchttüren und Beschläge immer von einem Fachmann prüfen, der die aktuellen Anforderungen kennt. Wir von der BUVA beraten Sie gerne und helfen Ihnen, alles richtig zu dokumentieren, damit Sie bei einer Prüfung sofort nachweisen können, dass alles korrekt ist. Das vermeidet Fehler, Kosten und Sorgen.
Ein gutes Beispiel ist der Wohnkomplex Change= in Utrecht mit mehr als 600 Wohnungen und gemeinsamen Fluchtwegen. Die BUVA war bereits in der Spezifikationsphase beteiligt, um die funktionalen Anforderungen an die Fluchtsicherheit in konkrete Lösungen umzusetzen.
Durch die frühzeitige Zusammenarbeit mit dem Architekten und dem Bauunternehmer konnten falsche Entscheidungen - wie die Verwendung von Notausgangsschlössern, wo Panikschlösser vorgeschrieben waren - vermieden werden. Das Ergebnis ist ein vollständiger Fluchtwegplan, der den neuesten Normen entspricht und für Bewohner und Verwalter praktisch funktioniert.
Intelligente Integrationen mit Notbeleuchtung und Kameraüberwachung machen eine Evakuierung ebenfalls schneller und sicherer. Für Panikschlösser bedeutet dies konkret, dass die Gesamtlösung immer der NEN-EN 1125 entsprechen muss. So ist zum Beispiel unser Antipanikriegel in Kombination mit dem BUVA AP4-Mehrfachverriegelungssystem voll zugelassen. Das bedeutet, dass wir eine komplette und zertifizierte Lösung anbieten, die auf die aktuellen Anforderungen zugeschnitten ist. Die BUVA zeichnet sich nicht durch ein einzelnes Produkt aus, sondern dadurch, dass unsere Beschläge als Ganzes aufeinander abgestimmt sind. Das garantiert Ihnen eine Fluchttür, die in jeder Situation das tut, was sie tun soll: Menschen sicher ins Freie bringen.
Sie möchten wissen, ob Ihre Fluchttüren den neuesten Anforderungen entsprechen? Lassen Sie unsere Experten einen schnellen Check durchführen und erhalten Sie eine individuelle Beratung.
Nehmen Sie rechtmäßigen Kontakt auf mit BUVA.