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Anforderungen an Fluchttürschlösser

Anforderungen an Fluchttürschlösser

Sicher verschlossen" und "von jedermann zu öffnen" - ein Widerspruch?

Die Gewährleistung sicherer und funktionaler Fluchtwege steht bei der Auswahl von Türen in öffentlichen oder großen Gebäudekomplexen im Vordergrund. Äußerst problematisch wird es jedoch, wenn der Eingang zum Gebäude oder der Durchgang zu sensiblen Bereichen eines Gebäudes auch vor Einbrechern oder Unbefugten geschützt werden muss. Dann prallen zwei scheinbar gegensätzliche Anforderungen aufeinander: Die Türen müssen sicher verschlossen sein und dennoch von jedermann geöffnet werden können. Gerade bei Außentüren entsteht hier ein Konflikt zwischen den Anforderungen an Fluchtwege und Zutrittskontrolle bzw. Einbruchschutz. Sowohl Architekten als auch Betreiber von Flughäfen, Forschungseinrichtungen oder modernen Bürokomplexen stehen vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen hohe Sicherheitsanforderungen an ihre Gebäude erfüllen und dafür sorgen, dass die Fluchttüren jederzeit schnell und zuverlässig von jedermann geöffnet werden können. Gleichzeitig müssen sie die Eingänge zu Gebäuden oder sensiblen Abteilungen vor unbefugtem Zutritt schützen.

Mit dem elektrisch kuppelbaren Schloss (EK-Schloss) für Fluchttüren stellt die Firma WILKA Schließtechnik GmbH (WILKA) aus Velbert die passende Lösung für Flucht- oder Brandschutztüren mit Zutrittskontrolle her und entwickelt sie kontinuierlich weiter.

Mit der WILKA-Lösung können ein- und zweiflügelige Türen einfach an ein Zutritts- und Gebäudeleitsystem angeschlossen werden. Dabei werden sowohl die Anforderungen an den Einbruchschutz als auch an die Fluchtfunktion erfüllt. Eldar Halilovic, Leiter Produktmanagement Metallprogramm und Fluchttürsysteme bei WILKA, erläutert die Funktion und die Weiterentwicklung dieser
elektromechanische Lösung.

Wie funktionieren das Öffnen der Türen und der Zugang über die elektrische Verriegelung?

"Der Zugang für berechtigte Personen erfolgt über einen elektrisch anschließbaren Außengriff. Dies kann ein Wandleser, eine Gegensprechanlage, ein Taster oder ein Zutrittskontrollsystem sein, je nach den Sicherheitsanforderungen des Zugangsbereichs und den Installationsmöglichkeiten. Nach der Zutrittsfreigabe wird die Kurbelzuhaltung im Schloss elektronisch angesteuert, der Türgriff eingerastet und die Tür kann geöffnet werden. Um dem Zutrittsberechtigten mitzuteilen, dass die Tür nun geöffnet werden kann und der Zutritt möglich ist, kann zusätzlich ein akustisches Signal aktiviert werden."

Wie zuverlässig ist sie? die Tür sicher zu schließen?

"Die Tür ist grundsätzlich immer verriegelt. Ein manuelles Verriegeln der Türen ist nicht erforderlich. Die Tür kann auch nach berechtigtem Öffnen nicht versehentlich im unverriegelten Zustand bleiben. Nach Ablauf der individuell eingestellten Zeit, 3 - 256 Sekunden, wird der Türgriff abgeschaltet. Diese so genannte Selbstverriegelung wird bei Türen eingesetzt, bei denen ein unbefugtes Öffnen von außen grundsätzlich verhindert werden muss. Die Öffnung von außen erfolgt dann erst wieder nach erneutem erfolgreichen Zutritt über den Außendrücker. Um zweiflügeligen Türen noch mehr Stabilität im Gebrauch zu verleihen und damit den Einbruchschutz zu erhöhen, ist das EK-Schloss für Fluchttüren optional mit einer zusätzlichen Verriegelung von oben ausgestattet."

Wie wird bei einer dauerhaft verschlossenen Tür ein einfaches und schnelles Öffnen im Gefahrenfall gewährleistet?

"Unser EK-Schloss für Fluchttüren verfügt über die vorgeschriebene Panikfunktion C. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Außengriff für den berechtigten Zutritt die Tür auf der Innenseite mit einer Panikfunktion, z.B. einem Türdrücker oder einer Panikdruckstange, ausgestattet ist. Die dauerhaft verriegelte Tür kann somit jederzeit und von jeder Person leicht von innen geöffnet werden. Dies ist nach den von uns befolgten DIN EN-Normen für diesen Bereich gewährleistet. Unsere EK-Fluchttürschlösser sind nach DIN EN 179 für Schlösser für Notausgänge mit Drücker oder Stoßplatte und nach DIN EN 1125 für Panikschlösser für Fluchttüren mit horizontaler Betätigungsstange zugelassen. Die Einhaltung dieser EN-Normen garantiert sowohl die sichere Flucht durch eine Fluchttür mit nur einer Betätigung des Antipanikschlosses als auch das sichere Passieren einer Fluchttür ohne Vorkenntnisse zur Bedienung des Antipanikschlosses."

Wie sind Fehler bei der Selbstverriegelung der Tür und Manipulationsversuche, wie das Blockieren der Tür, ausgeschlossen werden?

"Zum einen haben unsere Konstrukteure hier eine intelligente Schließfolge aus Falle, Hilfsfalle und Fallenriegel eingesetzt, die eine Fehlfunktion, wie z.B. ein vorzeitiges Verriegeln vor dem korrekten Schließen der Tür, verhindert. Durch diese intelligente Steuerung gilt die Tür auch aus versicherungstechnischen Gründen als geschlossen. Auf der anderen Seite haben wir bei der Konstruktion bewusst auf eine kombinierte Falle und Riegel verzichtet. Das garantiert eine höhere Sicherheit der einzelnen Verriegelungselemente. Die Zulassung unseres EK-Schlosses nach DIN EN 14846 für elektromagnetisch betätigte Schlösser und Schließbleche bestätigt für unsere elektrisch anschließbaren Schlösser zusätzlich die Festigkeit, den Schutz, die Dauerfunktionalität und auch die Funktion der verarbeiteten elektrischen und elektronischen Bauteile."

"Für die Nutzer unserer Lösung bietet das Signalisierungspaket auch die Möglichkeit, das Schloss, den Riegel und den Innengriff zu überwachen. Das bedeutet, dass mit unserer Lösung zum Beispiel in der Überwachungs- oder Steuerungszentrale des Gebäudes angezeigt werden kann, welche Elemente des Schlosses in Funktion sind. Es wird angezeigt, ob die Tür gerade geöffnet wurde, geschlossen ist, offen ist, gewaltsam offen gehalten wird oder ob der Anti-Panik-Griff gerade in Gebrauch ist. Aber auch das Schloss selbst zeigt über eine Kontrolldiode an, ob es ordnungsgemäß funktioniert. Letzteres ist vor allem für den zuständigen Elektroinstallateur eine große Hilfe bei der Inbetriebnahme des Schlosses."

Sind Erweiterungen für das EK-Fluchttürschloss geplant?

"Ja, wir entwickeln derzeit Erweiterungen für den elektronischen Zugang per Smartphone, die dann auch als Lösung für Fluchtwege mit EK-Fluchttürschlössern zur Verfügung stehen werden. Bisher war die Zutrittskontrolle per Smartphone über unsere WILKA easyApp-Lösung in Kombination mit dem Einbau eines E-Zylinders möglich. Ab September 2020 wird dies auch über einen Wandleser mit Bluetooth möglich sein.®-Schnittstelle. Mit der WILKA easyApp-Lösung kann der Gebäudebetreiber oder -verwalter auch bei den eingesetzten Fluchttüren von allen damit verbundenen Vorteilen profitieren. So kann er unter anderem Zutrittsrechte nicht nur bequem, sondern dank AES 128-Verschlüsselung auch sicher vom Smartphone aus vergeben und widerrufen. Und das für bis zu 250 Nutzer und 25 Türen. Wer mehr über diese Produktentwicklung erfahren und vor allem live erleben möchte, dem bieten wir auf der Security in Essen an unserem Stand 3D81 vom 22. bis 25. September 2020 gerne die Gelegenheit dazu."  

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